Schlagworte zur Gesundheit
des Universitätsklinikums
Carl Gustav Carus

Zuzahlungen

Der Gesetzgeber sieht für alle gesetzlich krankenversicherten Patienten eine Zuzahlung zu den Behandlungskosten vor. Die Zuzahlung leistet der Patient an das Universitätsklinikum, welches den Betrag mit der Krankenkasse verrechnet. Der Zuzahlungsbetrag kann am Entlassungstag an der Hauptkasse des Universitätsklinikums bezahlt werden. Alternativ erhalten Patienten per Post eine Rechnung. Die gesetzliche Zuzahlung beläuft sich auf zehn Euro pro Behandlungstag und ist auf maximal 28 Behandlungstage pro Kalenderjahr beschränkt.