Schlagworte zur Gesundheit
des Universitätsklinikums
Carl Gustav Carus

Beurlaubung

Patienten, die ihre Station beispielsweise für einen Spaziergang verlassen möchten, sollen sich bitte beim Stationspersonal abmelden. Aus Ver- sicherungsgründen ist es stationären Patienten nicht gestattet, das Gelände des Universitätsklinikums zu verlassen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung vom stationären Aufenthalt möglich. Hierfür ist eine Genehmigung durch den behandelnden Arzt und die Krankenkasse notwendig. Anfallende Fahrtkosten können vom Universitäts- klinikum nicht übernommen werden.